Liebe Pflegebedürftige sowie Angehörige und Pflegende,

am 1. Januar 2017 wurde das neue Pflegestärkungsgesetzt (PSG II) ins Leben gerufen und hat damit zu einer Verbesserung der häuslichen Pflegesituation beigetragen.

Betroffene und pflegende Angehörig nutzen immer häufiger die Unterstützung durch externe Pflegepartner, wie Pflegedienste.

Welche Leistungen Ihnen über die Pflegekasse zustehen, sehen Sie in der folgenden Übersicht der aktuellen Leistungen.

Leistungen PG 1 PG 2 PG 3 PG 4 PG 5
↧ monatlich
Pflegegeld für selbstbeschaffte Pflegeunterstützung § 37 SGB XI Kein Anspruch 316€ 545€ 728€ 901€
Pflegesachleistung § 36 SGB XI 689€ 1298€ 1612€ 1995€
Entlastungsbetrag § 45 SGB XI 125€ 125€ 125€ 125€ 125€
Tages- und Nachtpflege § 41 SGB XI 689€ 1298€ 1612€ 1995€
↧ jährlich
Verhinderungspflege § 39 SGB XI 1612€ 1612€ 1612€ 1612€
Kurzzeitpflege § 42 SGB XI 806€ 806€ 806€ 806€
↧ monatlich
Vollstationäre Pflege § 42 SGB XI 125€ 770€ 1262€ 1775€ 2005€
Zusätzlichen Leistungen für Pflegebedürftige in ambulanten Wohngruppen § 38 a SGB XI 214€ 214€ 214€ 214€ 214€
Versorgung mit Pflegehilfsmitteln § 40 SGB XI 40€ 40€ 40€ 40€ 40€
↧ pro Maßnahme
Zuschüsse zur Wohnraum –Verbesserung § 40 SGB XI 4000€ 4000€ 4000€ 4000€ 4000€

Welche Möglichkeiten und Kombinationen Sie nutzen können, erklären wir Ihnen gerne in einem persönlichen Beratungsgespräch. Rufen Sie uns gerne unverbindlich unter folgender Rufnummer an 02855 / 3084941.

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